Gespräche mit den Frauen in der Werkstatt
Die Frauen in der Werkstatt müssen die Frauen-Beauftragte kennen.
Dann sprechen die Frauen die Frauen-Beauftragte an.
So kann die Frauen-Beauftragte sich bekannt machen:
Die Frauen-Beauftragte geht durch die Werkstatt.
Das schlagen wir vor:
Die Frauenbeauftragte geht einmal pro Monat durch die Werkstatt.
Sie redet mit den Frauen in der Werkstatt.
Sie sagt: „Ich bin die Frauenbeauftragte.
Gibt es ein Problem?
Möchtest du mit mir reden“
Sie verteilt ihre Adresskarten oder ihren Flyer in der Werkstatt
Das schlagen wir vor:
Die Frauenbeauftragte kann Adresskarten oder ihre Flyer verteilen.
Auf den Adresskarten oder ihrem Flyer steht ihr Name.
Sie sagt: „Ich bin die Frauenbeauftragte.“
„Das ist mein Flyer.“
„Gibt es ein Problem?“
„Möchtest du mit mir reden?“
Sie kann sich bei der Werkstatt-Versammlung bekannt machen.
Das schlagen wir vor:
Die Frauenbeauftragte spricht bei der Werkstatt-Voll-Versammlung.
Sie stellt sich vor.
Das heißt, sie sagt ihren Namen.
Dann sagt sie zum Beispiel:
„Ich bin die Frauen-Beauftragte in der Werkstatt in der Musterstraße.“
„Ich habe eine Sprech-Stunde.“
„Da habe ich Zeit.“
„Da sprechen wir miteinander.“
Die Frauenbeauftragte macht eine Sprechstunde
Eine Sprechstunde ist eine feste Zeit.
In dieser Zeit können die Frauen aus der Werkstatt mit der Frauenbeauftragten sprechen.
Die Zeit ist immer während der Arbeitszeit.
Das schlagen wir vor:
Die Frauenbeauftragte legt eine Tag und eine Zeit fest.
Zum Beispiel kann sie sagen:
„Meine Sprechstunde ist am Mittwoch von 11 Uhr bis 12 Uhr.“
„Dann können Frauen zu mir kommen.“
Sie muss auch einen Raum für die Sprechstunde haben.
In dem Raum sollte sie ungestört sein.
Zum Beispiel können Frauenbeauftragte die Räume des Werkstattrates nutzen.
Sie kann eine Aushang machen.
Sie schreibt auf ein Blatt Papier.
„Meine Sprechstunde ist am Mittwoch von 11 Uhr bis 12 Uhr.“
„Der Raum ist Raum 5 im 2. Stock, neben dem Sozialdienst.“